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   OLG Koblenz, 08.11.2000 - 1 U 1760/98   

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https://dejure.org/2000,6467
OLG Koblenz, 08.11.2000 - 1 U 1760/98 (https://dejure.org/2000,6467)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.11.2000 - 1 U 1760/98 (https://dejure.org/2000,6467)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. November 2000 - 1 U 1760/98 (https://dejure.org/2000,6467)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigungsschutzklage; Ersatzanspruch; Gemeinschaftsklage; Ersparnisgründe; Einzelklage

  • Judicialis

    BGB § 414; ; BGB § ... 611 Abs. 1; ; BGB § 611; ; BGB § 612 Abs. 1; ; BGB § 612 Abs. 2; ; BGB § 675; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 15; ; BGB § 198 Satz 1; ; BGB § 201 Satz 1; ; BGB § 781; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4; ; BRAGO § 26 Abs. 1; ; BRAGO § 27 Abs. 1; ; BRAGO § 16; ; BRAGO § 13; ; BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAGO § 118 Abs. 2; ; BRAGO § 20 Abs. 1 S. 1; ; BRAGO § 7 Abs. 2; ; ArbGG § 12 a Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsklage vor den Arbeitsgerichten - Ersparnisgründe - Kündigungsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 720
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 22.06.1993 - 14 W 407/93
    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2000 - 1 U 1760/98
    Der Senat geht bei dieser Berechnung, abweichend von seinem Hinweis im Beschluss vom 21. März 2000, davon aus, dass für den angenommenen Fall einer Sammel-Kündigungsschutzklage eine Erhöhung der Prozessgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO nicht in Betracht kommt, weil bei Fällen der objektiven und subjektiven Klagehäufung der Mehrarbeit des Rechtsanwaltes durch Streitwertaddition nach § 7 Abs. 2 BRAGO Rechnung getragen wird (OLG Koblenz, JurBüro 1994, 669).
  • OLG Naumburg, 09.02.2001 - 1 W 25/00
    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2000 - 1 U 1760/98
    Auch der Senat steht, unabhängig von einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant, auf dem Standpunkt, dass einem Rechtsanwalt innerhalb des Dienstvertragsverhältnisses grundsätzlich nach Treu und Glauben die Pflicht erwächst, die Prozesskosten möglichst niedrig zu halten und zwischen mehreren zumutbaren und gleichsicheren Möglichkeiten die voraussichtlich billigere zu wählen (Beschluss des Baulandsenats des OLG Koblenz vom 1. Februar 2000, 1 W 25/2000 (Bauland) ).
  • BGH, 13.03.1980 - III ZR 145/78

    Zum Schadensersatzanspruch des Mandanten bei mangelnder Aufklärung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.11.2000 - 1 U 1760/98
    Die Verletzung dieser vertraglichen Pflicht §§ 280, 286, 325, 326 BGB - PVV), die im Arbeitsgerichtsprozess bezüglich des Hinweises, dass Anwaltskosten erster Instanz selbst bei obsiegendem Urteil nicht vom unterliegenden Gegner zu erstatten sind, der Gesetzgeber in §§ 12 a Abs. 1 ArbGG sogar normiert hat, kann Schadensersatzansprüche auslösen, die der Mandant der Gebührennote aufrechnungsweise entgegenhalten kann (vgl. BGH NJW 1980, 2128, JurBüro 1980, 1809, OLG Koblenz, JurBüro 1986, 1662; Gerold/Schmidt, BRAGO, 14. Aufl., Rdz. 27, 28 zu § 52; Zöller-Herget, ZPO, 20. Aufl., Rdnr. 12 und 13 zu § 91 "Verkehrsanwalt", Rinsche, Die Haftung des Rechtsanwalts und des Notars, 6. Aufl. 1998, Rdz. I, 418 f., Seite 188; Borgmann-Haug, Die Haftung des Rechtsanwalts, 3. Aufl. 1995, Kapitel V Rdz. 2 f., 77 und 105 f., jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG München, 15.07.2009 - 10 Ta 386/08

    Prozesskostenhilfe - Pflicht zur kostensparenden Prozessführung auch bei mehreren

    Demgegenüber können die wenigen individuellen Besonderheiten gerade im Hinblick auf die einzelne Forderungshöhe kein getrenntes Vorgehen rechtfertigen (vgl. LAG Nürnberg JurBüro 2002, 363; OLG Koblenz MDR 2001, 720; LAG Berlin NZA-RR 2006, 432; LAG München vom 23.03.2009 - 10 Ta 244/07; 09.02.2007 - 10 Ta 194/05).
  • LAG München, 23.07.2012 - 10 Ta 284/11

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe - Pflicht zur subjektiven Klagehäufung -

    Demgegenüber können die wenigen individuellen Besonderheiten gerade im Hinblick auf die einzelne Forderungshöhe wie auch teilweise Abweichungen bei den den Forderungen zu Grunde liegenden Arbeiten kein getrenntes Vorgehen rechtfertigten (vgl. LAG Nürnberg JurBüro 2002, 363; OLG Koblenz MDR 2001, 720 ; LAG Berlin NZA-RR 2006, 432; LAG München v. 23.03.2009 - 10 Ta 244/07; v. 09.02.2007 - 10 Ta 194/05).
  • LAG München, 17.07.2012 - 10 Ta 281/11

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe - Pflicht zur subjektiven Klagehäufung -

    Demgegenüber können die wenigen individuellen Besonderheiten gerade im Hinblick auf die einzelne Forderungshöhe wie auch teilweise Abweichungen bei den den Forderungen zu Grunde liegenden Arbeiten kein getrenntes Vorgehen rechtfertigten (vgl. LAG Nürnberg JurBüro 2002, 363; OLG Koblenz MDR 2001, 720 ; LAG Berlin NZA-RR 2006, 432; LAG München v. 23.03.2009 - 10 Ta 244/07; v. 09.02.2007 - 10 Ta 194/05).
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